Land Tirol: Waldbrand- Verordnung für Nordtirol

Waldbrand

Land Tirol: Waldbrand-Verordnung für Nordtirol

Anhaltende Trockenheit in Nordtirol: Land Tirol verbietet Feuer sowie Feuerwerkskörper in Wäldern und Gefährdungsgebieten

Waldbrand-Verordnung wegen geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit für Bezirke Imst, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz

  • Rauchen, Entzünden von Feuern bzw. Feuerwerkskörpern sowie Zweckfeuern im Wald bzw. Gefährdungsgebieten aktuell streng verboten
  • Verordnungen gelten ab Montag, 29.12.2025 bis auf Widerruf (mindestens bis inkl. der ersten Jännerwoche)
  • Appell an Eigenverantwortung von Einheimischen und Gästen
  • Auch Stadt Innsbruck erlässt Verbot für Feuer/Feuerwerkskörper im Wald (https://www.ibkinfo.at/erweitertes-feuerwerksverbot)

Bei Waldbrand umgehend Feuerwehr (122) verständigen

„Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 verständigen und in sicherer Entfernung vom Brand auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um diese bei Bedarf einweisen zu können“, erklärt Landesfeuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter. „Unsere Feuerwehrleute sind genau für solche Situationen ausgebildet und jederzeit bereit, auszurücken. Dennoch: Viele Waldbrände können vermieden werden. Wir appellieren daher an Tirols Bevölkerung, die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften gewissenhaft zu befolgen und auch darüber hinaus, achtsam zu sein.“

30.12.2025