Information der Ortslegalisatorin
Unterschriften auf Grundbuchsurkunden müssen beglaubigt werden. Das betrifft z.B. Grundstückskauf, An- oder Verkauf von Wohnungen oder Häusern, Übergabe- oder Schenkungsverträge, Bankdarlehen/Pfandurkunden, Tauschverträge, Dienstbarkeitsverträge etc. Das Direktservice der örtlichen Legalisatorin spart Ihnen Zeit und Geld. Die Gebührensätze liegen üblicherweise weit unter den Notariats- oder Gerichtsgebühren. Die Legalisierungsgebühr beträgt pro Unterschrift maximal 31 € plus Bundesgebühr (Finanzamt) pro Urkunde 14,30 €.